Urdorf, 8.4.2025 – Die Aufsichtskommission der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich hat im Rahmen eines Rekursverfahrens entschieden, dass das Budget 2025 der Kirchgemeinde erneut den Stimmberechtigten zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Grund dafür ist ein formeller Mangel im Verfahren der letzten Abstimmung.
Die Kirchenpflege nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und sorgt für eine rechtskonforme Umsetzung.
Das Geschäft wird an der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 25. Mai 2025 behandelt. An derselben Versammlung wird auch die Jahresrechnung 2024 der Kirchgemeinde zur Abnahme vorgelegt.
Die Einladung zur Versammlung erfolgt fristgerecht über www.kath-urdorf.ch (amtliches Publikationsorgan der Kirchgemeinde). Die Unterlagen zur Budgetvorlage und zur Jahresrechnung werden zwei Wochen vor der Versammlung zur Einsicht aufgelegt und auch digital zur Verfügung gestellt. Eine verständliche Weisung wird die Stimmberechtigten über den Inhalt und die wichtigsten Punkte der beiden Geschäfte informieren.
Bis zur Genehmigung eines gültigen Budgets 2025 gilt die interimistische Haushaltsführung: Es dürfen nur gebundene Ausgaben und laufende Verpflichtungen getätigt werden.
Die Kirchenpflege lädt herzlich alle Stimmberechtigten zur Mitwirkung an der Kirchgemeindeversammlung ein.
Die Kirchenpflege