Urdorf, 28. September 2022 – Im kommenden Jahr wählt die Kirchgemeinde ein neues Mitglied, das unsere Kirchgemeinde in der römisch-katholischen Synode des Kantons Zürichs für die Amtsdauer 2023 bis 2027 vertreten wird. Möchten Sie zur Wahl antreten? Das ist der richtige Moment.

Mit Beschluss vom 28. März 2022 hat der Synodalrat der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2023 bis 2027 für den 12. März 2023 angeordnet. Auf die römisch-katholische Kirchgemeinde Urdorf entfällt ein Mandat.

Wer ist wählbar:

* Sie sind Mitglied der römisch-katholischen Kirchgemeinde Urdorf
* Sie haben ihr 18. Altersjahr vollendet
* Sie sind im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci

Der/die Kandidat/in muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der römisch-katholischen Kirchgemeinde Urdorf unterzeichnet sein müssen, sind dem Gemeinderat Urdorf, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf, innert 40 Tagen ab der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung schriftlich einzureichen.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Die wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Die Formulare für die Wahlvorschläge können unter www.urdorf.ch heruntergeladen werden.

Die Kirchenpflege

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