Urdorf, 7. Mai 2026 – Die Jahresrechnung 2025 der römisch-katholischen Kirchgemeinde Urdorf weist bei einem Gesamtaufwand von CHF 1,30 Mio. und einem Gesamtertrag von CHF 1,81 Mio. einen Ertragsüberschuss von CHF 513’288.42 aus.
Das Ergebnis liegt deutlich über dem Budget 2025. Für 2025 hatte die Kirchenpflege einen Ertragsüberschuss von lediglich CHF 47’021.72 erwartet. Hauptgründe dafür sind höhere Steuererträge sowie Beiträge aus dem kantonalen Normaufwandsausgleich. Beide Faktoren sind nur beschränkt planbar und unterliegen teilweise erheblichen jährlichen Schwankungen.
Der Normaufwandsausgleich ist Teil des kantonalen Finanzausgleichssystems der katholischen Körperschaft im Kanton Zürich. Er dient dazu, Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kirchgemeinden auszugleichen und allen Kirchgemeinden die Erfüllung ihrer gesetzlichen und kirchlichen Aufgaben zu ermöglichen. Die Höhe dieser Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann sich von Jahr zu Jahr verändern.
Die Kirchenpflege beurteilt den Rechnungsabschluss deshalb mit der notwendigen Zurückhaltung. Der ausserordentliche Überschuss ist aus ihrer Sicht nicht Ausdruck eines dauerhaft höheren finanziellen Handlungsspielraums, sondern insbesondere Folge einer vorübergehend günstigen Ertragslage.
Gerade bei den Steuererträgen bestehen mittel- bis langfristige Unsicherheiten. Veränderungen bei den Mitgliederzahlen, der wirtschaftlichen Entwicklung oder bei den Steuereinschätzungen können sich künftig direkt auf die Einnahmen der Kirchgemeinde auswirken. Auch der kantonale Normaufwandsausgleich unterliegt äusseren Einflussfaktoren und kann sich in kommenden Jahren deutlich verändern oder sich sogar von einem Ertrag zu einer Belastung entwickeln.
Die Kirchenpflege erachtet es deshalb als finanzpolitisch verantwortungsvoll, am bisherigen Steuerfuss festzuhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kirchgemeinde ihre kirchlichen, sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben auch künftig zuverlässig erfüllen kann. Dazu gehören insbesondere die Finanzierung des Pfarreilebens, der Seelsorge, der Kinder- und Jugendarbeit, der diakonischen Angebote sowie der Unterhalt der kirchlichen Infrastruktur.
Die Jahresrechnung wurde von der Rechnungsprüfungskommission geprüft. Diese beantragt der Kirchgemeindeversammlung die Genehmigung der Rechnung und bestätigt, dass die Jahresrechnung finanzrechtlich zulässig sowie rechnerisch richtig ist.
Die Kirchgemeindeversammlung findet am Donnerstag, 21. Mai 2026, statt. Die Kirchenpflege lädt alle Stimmberechtigten zur Teilnahme ein.
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Die Kirchenpflege