Kirchgemeindeordnung vom 19. Mai 2019
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Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2020
Traktandenliste der Kirchgemeindeversammlung vom 22.11.2020

1. Dem Ordnungsantrag von Herrn Gutknecht, die Traktandenliste zu ändern, wird nicht stattgegeben und der auf der Homepage ordnungsgemäss publizierten Traktanden der Kirchenpflege wird mit deutlichen Mehr zugestimmt.
2. Nach Zustimmung durch die RPK wurde die Rechnung 2019, ohne Gegenstimmen, mit eindeutigen Mehr von der Kirchgemeinde genehmigt.
3. Dem Ordnungsantrag von Herrn Werner Gutknecht auf Budgetzurückweisung ist durch die Versammlung nicht stattgegeben worden. Hingegen hat die Versammlung das von Dian Edathinakam verlesenen Budget 2021 mit eindeutigen
Mehr genehmigt.
4. Die Versammlung genehmigt den Antrag der Kirchenpflege für das Bauprojekt «Kirchplatzsanierung» in Höhe von CHF 410’000.- mit einen eindeutigen Mehr.
5. Die Versammlung bestätigt den Antrag der Kirchenpflege auf geheime Wahlen (Wahl zweier Kirchenmitglieder in die Kirchenpflege) mit einem eindeutigen Mehr.
– Die anwesende Kirchgemeinde Urdorf wählt Herrn Michele Aggiato mit einem eindeutigen Mehr, als neues Mitglied in die Kirchenpflege.
Die anwesende Kirchgemeinde Urdorf wählt Frau Judith Tanner mit einem eindeutigen Mehr, als neues Mitglied in die Kirchenpflege.
– Die Anwesenden der Versammlung wählen Herrn Michele Aggiato mit einem eindeutigen Mehr zum neuen Präsidenten der Kirchpflege.

Das Protokoll liegt ab dem 30. November 2020 beim Pfarreisekretariat zur Einsicht auf.
Rechtsmittel

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich,

– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und

– im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.